Expertentipp Polizei

„EXPERTENTIPP – Polizei“ heißt meine Kolumne auf der Ratgeberseite der Volksstimme, in der ich alle 14 Tage über aktuelle Fälle aus Sachsen-Anhalt informiere und Tipps zur Kriminalitätsvorbeugung gebe.

Falsche Spendensammler

Es tut schon gut, wenn man hin und wieder eine Spende für eine guten Zweck stiftet. Ärgerlich ist es aber, wenn das Geld an Leute geht, die alles andere damit vorhaben, nur nichts Wohltätiges.

Eine bittere Erfahrung damit musste unlängst eine Frau aus einer betreuten Wohneinrichtung im Jerichower Land machen. Sie bekam Besuch von einem Mann, der sich als Mitarbeiter eines Diakonischen Hilfswerkes ausgab. Er erklärte der Seniorin, wie wichtig die finanzielle Unterstützung von Hilfsorganisationen sei und wie sehr sie selbst auch davon profitiere. Bereitwillig unterschrieb die Frau einen Spendenbeleg über 60 €. Als sie in der darauffolgenden Woche Ihre Kontoauszüge überprüfte, stellte sie fest, dass ein Betrag von 860 € abgebucht wurde. Offensichtlich wurde der Beleg von dem Unbekannten nachträglich verändert.

Bei Haustür- und Straßenwerbung für Spenden ist zu beachten:

  • Werbegespräch sollten vor der Unterschrift durch aussagekräftige schriftliche Informationen ergänzt werden.
  • Bleibt der Spender unsicher, so sollte er sich vor einer Unterschrift beim DZI (Deutsches Zentralinstitut für soziale Fragen) erkundigen und den Werber bitten, zu einem späteren Zeitpunkt wieder zu kommen.
  • Konzentrieren Sie Ihre Spenden auf wenige Organisationen, das erleichtert die Seriositätsprüfung.
  • Bei mittleids- und gefühlsbetonter Werbung und vorgeblichem Zeitdruck ist größte Zurückhaltung angebracht.
  • Geben Sie keine Unterschrift auf ein Formular, dass Sie zu einer turnusmäßigen Spende verpflichtet, ohne ein verbrieftes Rücktrittsrecht.
  • Ziehen Sie bei derartigen Gesprächen am besten eine Vertrauensperson hinzu.
  • Sollten Sie offensichtlich betrogen worden sein, erstatten Sie Anzeige bei der Polizei.
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Ihr Aktfoto online

Stellen Sie sich mal vor, Sie öffnen Ihren E-Mail-Briefkasten und die erste Nachricht, die Sie lesen lautet: Ihr Nacktfoto wurde online gestellt. Die Gefühle, die Sie da übermannen sind mit Sicherheit nicht die allerbesten.

Herr G. aus Magdeburg dachte zuerst an einen Scherz, den sich ein Bekannter gemacht hatte. Was sich daraus entwickelte war allerdings gar nicht so spaßig. Um hinter das Geheimnis mit dem persönlichen Aktfoto zu kommen, klickte er einen angegebenen Link an und landete auf einer dubiosen Sex-Seite. Da war zwar die für derartige Seiten übliche Palette an mehr oder weniger in sich verknoteter freizügiger Nacktheit zu sehen, aber das angekündigte Nacktfoto von Herrn G. war nicht dabei. O.k., also doch nur ein Scherz. Die Seite wurde wieder geschlossen und die E-Mail gelöscht.

Eine Überraschung gab es aber am darauffolgenden Tag. Da tauchte erneute eine E-Mail auf, in der Herrn G. seine Zugangsdaten zu seinem angeblichen „Nacktauftritt“ im Internet mitgeteilt wurden. Immer noch im Zweifel darüber ob es tatsächlich ein solches Foto von ihm gibt, loggte er sich ein und entdeckte sich erfreulicher Weise nicht unter den Nackedeis.

Was dann kam, war allerdings der Hammer. Eine Internet-Firma bedankte sich für die Nutzung ihres Dienstes und stellte schnell mal eine Forderung von 98,00€ als einmalige Gebühr auf.

Sollte Ihnen so etwas passieren, dann ist das kein Grund in Panik zu verfallen. Sowohl die Spam-Mail als auch das Zustandekommen dieses angeblichen Vertrages entspricht nicht den Gepflogenheiten eines sauberen Abschlusses eines Fernabsatzvertrages. Sichern Sie die Daten und lassen Sie sich nicht von Mahnbriefen, Schreiben von Inkassounternehmen oder Drohungen mit dem Gericht einschüchtern. Erstatten Sie bei wiederholten Forderungen Anzeige bei der Polizei. Wer auf solche Weise versucht Leute auszutricksen, dem sollten Sie nicht Ihr sauer verdientes Geld in den Rachen werfen.

Diebische Handwerker

Eigentlich ging es nur darum festzustellen, ob das Dach seines Hauses eine Reparatur benötigt aber als die „Spezialisten“ in Sachen Dachreparatur nach einem Gespräch das Haus eines Rentners verließen, war der um einige EUROs ärmer.

Passiert ist es Ende Februar dieses Jahres im Osten Sachsen-Anhalts. Und bekannt wurde es durch einen Notruf bei der Polizei. Der Senior teilte den Polizeibeamten aufgeregt mit, dass er gerade Besuch von Handwerkern hatte, die ihn bestohlen haben. Offensichtlich haben die Männer, die ihm eine Dachreparatur anboten, völlig überrumpelt. Sie gelangten mit mehreren Personen ins Haus, bewegten sich dort offensichtlich in verschiedenen Räumen und verließen dann abrupt das Gebäude. Der von dieser Situation und dem hektischen Treiben überforderte Mann bemerkte erst nach dem Verschwinden der Männer, dass sie eine vierstellige Summen Bargeld gestohlen haben.

Dass Handwerkerkolonnen, die ihre potentiellen Auftraggeber gnadenlos abzocken durchs Land ziehen, ist bekannt. Meist ergaunern sie sich durch Drohungen Geld für eine minderwertige Dienstleistung. Haben Sie aber, wie in unserem Fall, die Chance direkt an Bargeld oder Schmuck zu kommen, greifen sie gern mal zu und verzichten auf einen Auftrag zur Reparatur, bevor sie verschwinden. Abgesehen davon, dass Sie nie Fremde in die Wohnung lassen sollten, gibt es bei Gesprächen mit Wanderhandwerkern einiges zu beachten.

  1. Lassen Sie grundsätzlich Vorsicht walten. Im Fall einer Reklamation stehen diese Handwerker nicht mehr zur Verfügung.
  2. Fordern Sie ein schriftliches, verbindliches Angebot ein, das eine Preiserhöhung während der anstehenden Reparatur ausschließt.
  3. Lassen Sie sich die genaue Anschrift der Firma geben und den Ausweis des Verantwortlichen zeige (Namen notieren). Prüfen Sie im Internet oder lassen Sie sich Auskünfte über das Unternehmen von der Handwerkskammer geben.
  4. Sollten Sie mit überzogenen Forderungen konfrontiert werden oder die Handwerker setzen Sie mit Drohungen unter Druck, informieren Sie die Polizei über 110.
  5. Vermeiden können Sie all diese Probleme, wenn Sie sich von vornherein an regionale Handwerker wenden.
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Der richtige Fenstergriff

„Stellen sie sich vor, bei mir haben sie eingebrochen“ erzählte mir ein Mann aus Magdeburg und er ergänzte: „Dabei habe ich, genau wie es empfohlen wurde, abschließbare Fenstergriffe angebracht“.

Nun ja, alles was man unternimmt, um Tätern einen Einbruch zu erschweren, hat seine Berechtigung. So ist es auch mit den abschließbaren Fenstergriffen. Sie helfen aber nur gegen bestimmte Einbruchsmethoden. Hebelt ein Täter ein Fenster oder die Terrassentür auf, bieten herkömmliche abschließbare Fenstergriffe keinen Schutz. Sie verhindern aber das Eindringen, wenn Einbrecher das Fenster einschlagen, durch das Loch in der Scheibe greifen und dann den Fenstergriff öffnen wollen. Schutz bieten diese abschließbaren Griffe auch bei der sogenannten „Bohrmethode“, bei der überwiegend an Terrassentüren unterhalb des Griffs ein Loch gebohrt und dann der Griff mit einem stabilen Draht in die Öffnungsstellung gebracht wird. Wenn die Diebe trotz des abschließbaren Fenstergriffs durch Einschlagen des Fensters in das Haus gekommen sind, dann deshalb, weil der Griff nur ungenügenden Widerstand geleistet hat. Bei billigen Produkten ist der Dorn, der im Schließzustand den Griff verankert, oft so dünn, dass er bricht, wenn Täter durch das Loch greifen und mit großer Kraft oder einem Rohr als Verlängerung, den Fenstergriff gewaltsam öffnen. Meist bleiben aber solche Einbrüche auch bei einfachen Fenstergriffen im Versuch stecken. Wer sich wirkungsvoll gegen diese Einbruchvariante schützen möchte, sollte Fenstergriffe mit einbruchhemmenden Eigenschaften, zertifiziert nach der DIN 18 267 einbauen lassen.

Bitte beachten: Gegen das Aufhebeln von Fenstern und Fenstertüren sollten beim Nachrüsten Zusatzschlösser nach DIN 18 104-1 oder Pilzkopfzapfen nach DIN 18 104-2 eingebaut werden. Generell werden Widerstandsklassen zur Einbruchhemmung in der Europanorm DIN EN 1627 geregelt. Aber bitte nicht verwirren lassen. Es reicht, wenn sich mit dem, was dort alles drin steht, die Fachhandwerker auskennen.